Ihre Kosten

Vertretung vor Gericht

Die passende Abrechnung für Ihr Verfahren – offen besprochen, bevor es losgeht.

Phase 03

Vergütungsvereinbarung oder RVG

Auch die Vertretung vor Gericht rechne ich grundsätzlich auf Grundlage der mit Ihnen geschlossenen Vergütungsvereinbarung ab.

Was Sie wissen sollten

Gewinnen Sie den Prozess, muss die Gegenseite Ihre Anwaltskosten nur bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erstatten. Ein darüber hinausgehender Betrag aus der Vergütungsvereinbarung bleibt bei Ihnen.

In manchen Fällen ist es deshalb günstiger, nach dem RVG abzurechnen. Welche Variante in Ihrem Fall die bessere ist, besprechen wir ausführlich in der Erstberatung.

Kontakt

Sprechen Sie mich an.

Schildern Sie mir Ihr Anliegen kurz am Telefon oder per E-Mail. Wir vereinbaren dann einen Termin für die Erstberatung – persönlich oder telefonisch.