Ihre Kosten
Vertretung vor Gericht
Die passende Abrechnung für Ihr Verfahren – offen besprochen, bevor es losgeht.
Phase 03
Vergütungsvereinbarung oder RVG
Auch die Vertretung vor Gericht rechne ich grundsätzlich auf Grundlage der mit Ihnen geschlossenen Vergütungsvereinbarung ab.
Was Sie wissen sollten
Gewinnen Sie den Prozess, muss die Gegenseite Ihre Anwaltskosten nur bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erstatten. Ein darüber hinausgehender Betrag aus der Vergütungsvereinbarung bleibt bei Ihnen.
In manchen Fällen ist es deshalb günstiger, nach dem RVG abzurechnen. Welche Variante in Ihrem Fall die bessere ist, besprechen wir ausführlich in der Erstberatung.
Kontakt
Sprechen Sie mich an.
Schildern Sie mir Ihr Anliegen kurz am Telefon oder per E-Mail. Wir vereinbaren dann einen Termin für die Erstberatung – persönlich oder telefonisch.
- Telefon+49 (0)40 670 455 56
- E-Mailinfo@johannsen-law.de
- KanzleiHamburger Kamp 11, 22113 Oststeinbek
- Terminenach Vereinbarung