Ihre Kosten

Außergerichtliche Rechtsberatung

Faire Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand – transparent dokumentiert.

Phase 02

Abrechnung nach Zeitaufwand

Die außergerichtliche Beratung rechne ich in der Regel auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung ab. Maßgeblich ist allein der Zeitaufwand, der in Ihrer Sache tatsächlich entsteht.

Nachvollziehbar und planbar

  • Sie erhalten detaillierte Tätigkeitsnachweise zu jeder Abrechnung.
  • Bei länger andauernden Mandaten rechne ich monatlich ab.
  • Dank der schlanken Kostenstruktur einer kleinen Kanzlei kann ich attraktive Stundensätze anbieten.

Vorab besprochen

Den Stundensatz und eine erste Schätzung des voraussichtlichen Aufwands besprechen wir in der Erstberatung. So wissen Sie vor Beginn der Arbeit, womit Sie rechnen können.

Kontakt

Sprechen Sie mich an.

Schildern Sie mir Ihr Anliegen kurz am Telefon oder per E-Mail. Wir vereinbaren dann einen Termin für die Erstberatung – persönlich oder telefonisch.